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Was ein Veranstaltungsraum mit dem Spaghettimonster und Rundfunkbeitrag zu tun hat

Von Katharina Stein 24.7.2015 ~2 Minuten Lesezeit

Herrlich amüsant, was sich ein Diplom-Designer für seinen Betrieb hat einfallen lassen, um gegen die Rundfunkgebühren zu rebellieren. Er hat sich eine Regelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zunutze gemacht und klagte vor dem Münchener Verwaltungsgericht.

Konkret beruft er sich auf die Regelung, dass Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken dienen, vom Rundfunkbeitrag ausgeschlossen sind. Nun hat er seine Location nicht zu einer christlichen Kirche umgewandelt, sondern dem Spaghettimonster gewidmet.

Das „fliegende Spaghettimonster“ ist eine ursprünglich aus einer Religionsparodie entstandene Gottheit, die sich weltweit immer größerer Popularität erfreut und teilweise als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt ist. Die Geeks unter euch werden es kennen. Nachdem der Betreiber seine „Versammlungsstätte“ von einem „Pastafari“ (so nennen sich die Anhänger) mit Nudelwasser hat weihen lassen, klagte er auf Anerkennung als Raum mit gottesdienstlichem Zweck und damit auf Befreiung von der Rundfunkgebühr.

Eine Aktion, die man sonst vielleicht im Postillon erwarten würde. Aber nein, der EventFAQ Blog berichtete kürzlich darüber!

Dort erklärt Thomas Waetke aber auch, dass dieser Versuch gleichfalls an anderer Stelle problematisch und weit weniger lustig werden könnte. Denn Locationbetreiber könnten auf die Idee kommen, gleiches Verfahren anzuwenden, um sich von den Vorschriften der MVStättV zu entbinden.

Wie Telepolis gestern berichtete wurde die Klage jedoch abgelehnt. Was den Kläger allerdings nicht davon abhält, es weiter zu versuchen und ggf. bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

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