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Zweite Demonstration der Veranstaltungsbranche – am 28. Oktober 2020 in Berlin

Von Katharina Stein 5.10.2020 ~4 Minuten Lesezeit

Zum 28. Oktober 2020 ruft die deutsche Veranstaltungswirtschaft unter Federführung der Initiative #AlarmstufeRot erneut zur Großdemonstration nach Berlin auf, um auf ihre immer dramatischer werdende Lage aufmerksam zu machen.

Seit März 2020 ist dem sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands angesichts der Pandemielage jede Arbeitsgrundlage entzogen. Die Forderungen und Erwartungen der Veranstaltungsbranche richten sich allerdings keineswegs gegen gebotene Corona-Schutzmaßnahmen. Wenn der Wirtschaftszweig jedoch überleben soll, kann er die ihm abverlangten Sonderopfer nicht allein tragen. Er erwartet daher von der Bundesregierung unverzügliche wirtschaftliche Hilfen, die tatsächlich passgenau gestaltet und geeignet sind, das Überleben der Unternehmen zu gewährleisten. Die aktuellen, durchaus beachtlichen Hilfsmaßnahmen des Bundes sind dies leider nicht.

Bereits am 9. September 2020 forderten in Berlin 15.000 Erwerbstätige der Veranstaltungswirtschaft mit einem 3,8 Kilometer langen Demonstrationszug dringend benötigte Überlebenshilfen. Die Demonstranten wurden von einem sechs Kilometer langen LKW-Corso mit über 500 Fahrzeugen aus den Fuhrparks der Unternehmen begleitet. Den Veranstaltungsprofis gelang es, die Großdemonstration als infektionssicheres Event durchzuführen, bei dem sämtliche Hygiene- und Abstandsregeln uneingeschränkt eingehalten wurden.

Regierung ignoriert trotz Rettungsdialog Sonderopferrolle der Branche
Zwar ist nun mit einer ersten Sitzung der geforderte Rettungsdialog zwischen Bundesregierung und Veranstaltungswirtschaft angelaufen. An diesem Gesprächsformat sind auf Regierungsseite das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesgesundheitsministerium sowie die Staatsministerin für Kultur sowie für die Veranstaltungswirtschaft das Aktionsbündnis #AlarmstufeRot, Unternehmensvertreter und die führenden Branchenverbände beteiligt. Leider ignoriert die Bundesregierung weiterhin, dass die Veranstaltungswirtschaft für die Erbringung des Sonderopfers ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, individuelles Rettungskonzept benötigt.

Phase-II-Überbrückungsprogramm geht am Bedarf der Unternehmen vorbei
Das Phase-II-Überbrückungsprogramm ist nun beschlossen. Aus dem 24,6 Mrd. Euro schweren Rettungsprogramm zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen kommen aber – wenn überhaupt – nur unzureichende Hilfsmittel an bei denen, die besonders schwer von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise betroffen sind. Die Gründe hierfür sind vielschichtig:

  • 1. Die Hilfen sind auf 50.000 Euro pro Monat und Betrieb gedeckelt. Diese Summe liegt für viele Branchenakteure weit unter den Verlusten, die sie seit März monatlich erleiden.
  • 2. Nicht alle anfallenden Kosten werden als förderfähig anerkannt. Die Förderung der Kosten für Unternehmereigenleistungen von Soloselbstständigen, Einzelunternehmern und Inhabern von Gewerbebetrieben wird in den Programmen grundsätzlich ausgeschlossen. Das zwingt vormals erfolgreiche, produktive und steuerzahlende Unternehmer massiv in die sozialen Sicherungssysteme wie SGB 2 bzw. Hartz IV.
  • 3. Zwar besteht die Branche überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber es gibt auch eine Anzahl größerer Unternehmen. Die können bisher keine Hilfe in Anspruch nehmen, da sie mehr als die förderfähige Grenze von 249 Mitarbeitern beschäftigen. Da sie wiederum auch keine förderfähige Konzernstruktur haben, fallen sie ebenso durch die Raster anderer Hilfsprogramme.
  • 4. Der EU-Beihilferahmen muss dringend gelockert werden. Mit einer aktuellen Förderhöchstgrenze von 800.000 Euro kann zahlreichen Unternehmen nicht hinreichend geholfen werden.
  • 5. KfW-Kredite werden als Subvention im Sinne des EU-Beihilferahmens gewertet. Das wirkt sich krisenverschärfend aus, da damit Unternehmen bestraft werden, die KfW-Kredite mit einer Laufzeit von mehr als sechs Jahren in Anspruch genommen haben, um sich langfristig mit dringend nötiger Liquidität zu versorgen.

Die Veranstaltungsbranche ist vielfältig und in allen Wirtschaftsbereichen tätig. Als Event-Veranstalter oder Event-Dienstleister organisieren sie Wirtschaftsveranstaltungen bis hin zu den Olympischen Spielen, dem Weltklimagipfel und vergleichbaren internationalen Events. Als Konzert-, Tournee- und Festivalveranstalter sind sie der Motor des Kulturbereichs. Die Unternehmer sind sowohl Soloselbständige, kleine und mittlere Betriebe bis hin zu Unternehmen mit größerem Mitarbeiterstab.

Einem Land ohne Veranstaltungsmacher wird die Basis für sein Gesellschaftsleben entzogen. Unsere gesamte kulturelle Vielfalt steht auf dem Spiel. Mit einer zweiten Großdemonstration am 28. Oktober 2020 soll der Druck auf die Bundesregierung erhöht werden. Bereits bei der ersten Demo am 9. September setzte sich mit Herbert Grönemeyer einer der erfolgreichsten deutschen Künstler für die Branche und ihre tausenden von derzeit arbeitslosen Erwerbsstätigen ein. Bei der Oktober-Kundgebung werden seinem Beispiel viele weitere Künstler folgen.

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